Praxisübernahme - Beratung junger Ärzte

Praxisübernahme in Berlin

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Arztpraxis zu übernehmen, sollte sich vor Allem über die Frage, „Was kostet eine Praxisübernahme in Berlin?” im Klaren sein. Diese lässt sich oft nicht so leicht beantworten. Viele Faktoren spielen eine Rolle – zum Beispiel auch die Frage, ob der Kauf umsatzsteuerpflichtig ist. Erik Lasse ist, als Steuerberater in Berlin-Charlottenburg, auf die Beratung von in Heilberufen Tätigen spezialisiert. Er gab uns Auskunft über Fallstricke, die Erwerber von Arzt – und Zahnarztpraxen unbedingt beachten sollten.

Worauf muss ein ein Arzt bei der Praxisübergabe achten? Diese und weitere interessante Fragen beantwortete uns Steuerberater Erik Lasse aus Berlin..
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Was muss bei einer Praxisübernahme in Berlin beachtet werden?

Bei einer Praxisübernahme in Berlin muss auf Vieles geachtet werden. Wer eine Arztpraxis übernehmen möchte, sollte sich u.a. folgende Frage stellen: Wo ist die Praxis gelegen? Wie hoch sind die monatlichen Kosten? Wie setzt sich der Patientenbestand zusammen? Wie hoch sind meine privaten Lebenshaltungskosten? Wie hoch ist das Umsatzpotenzial? Dies sind nur einige Fragen, mit denen sich der Käufer – und auch ich mich als Steuerberater in Berlin-Charlottenburg bei der Beratung meiner Mandanten – beschäftigen sollte. Hinzu kommen einige steuerliche Aspekte. Zum Beispiel könnte die Umsatzsteuer eine Praxisübernahme um derzeit 19% verteuern. Wer hier nicht aufpasst, zahlt möglicherweise deutlich mehr als nötig. Dieses Risiko lässt sich durch eine geschickte vertragliche Ausgestaltung einer Praxisübernahme in Berlin oder in Brandenburg vermeiden.

Was empfehlen Sie als Fachmann: eine Praxisübernahme in Berlin oder in Brandenburg?

Dies hängt stark von den persönlichen Zielen des künftigen Praxisinhabers ab. Bei einer Praxisübernahme in Berlin muss sich der Käufer im Klaren darüber sein, dass in der Großstadt ein stärkerer Wettbewerb herrscht, als in Brandenburg. In Berlin ist die Patientendichte viel höher. In der Stadt sind die monatlichen Fixkosten wie zum Beispiel die Raummiete ein wichtiger Posten, der stärker ins Gewicht fallen wird. Andere Einflussfaktoren für die Entscheidung „Land oder Stadt”, sind die Kaufpreise einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, die Wege zur Praxis und den Patienten und die Zusammensetzung des Patientenbestandes. Die Kassenzulassungen, das ist das Recht, Kassenpatienten behandeln und die Kosten gegenüber den Krankenkassen abrechnen zu dürfen, sind teilweise rar. Dementsprechend muss diese teilweise teuer eingekauft werden. Diese und andere Faktoren, welche bei der Entscheidung „Praxisübernahme in Berlin oder in Brandenburg?” beachtet werden sollten, greifen häufig ineinander. Eine hohe Patientendichte und ein hoher Wettbewerb erfordern mehr Aufwand für Werbemaßnahmen, um sich einen Patientenstamm aufzubauen oder einen vorhandenen Patientenstamm zu sichern. Es sind aber auch steuerliche Aspekte, die bei der Frage einer Praxisübernahme beachtet werden müssen. Wer hier nicht aufpasst, kann viel Geld verlieren.

Was kostet eine Praxisübernahme in Berlin?

Diese Frage wird mir als Steuerberater in Berlin-Charlottenburg sehr oft gestellt. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Faktoren der Preisbildung sind zum Beispiel die Ausstattung der Praxis, die Lage und die Ertragskraft der Praxis. Generell lässt sich sagen, dass eine Allgemeinarztpraxis oder Hausarztpraxis weniger kostet als eine geräteintensive Praxis wie zum Beispiel die Praxis eines Radiologen. In der Praxis eines Radiologen sind teure Geräte notwendig. Zahnarztpraxen zum Beispiel unterliegen keiner Zulassungsbeschränkung mehr. Ihr Wert richtet sich in erster Linie nach der Ausstattung und der Ertragskraft. Nach einer Untersuchung der Apotheker- und Ärztebank liegt der durchschnittliche Kaufpreis für eine Zahnarztpraxis bei 172.000 Euro. Klar: Moderne medizinische Geräte sind teuer. Zum Preis für die Praxisausstattung kommen noch die Kosten für die Kassenzulassung und des Patientenstamms dazu. Hier aber lauert auch die steuerliche Gefahr.

Welche steuerliche Gefahr besteht, wenn man eine Arztpraxis übernehmen möchte?

Das deutsche Steuerrecht kennt hier einige Fallstricke. Für den Fall einer Praxisübernahme in Berlin und in ganz Deutschland hat sich seit dem 1. Juli 2007 vieles durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes geändert. Die steuerlichen Aspekte sind noch komplexer geworden. Denn vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur steuerlichen Behandlung des Kaufs von Zulassungen der Kassenärztlichen Vereinigung, spielte es im deutschen Steuerrecht keine Rolle, ob ausschließlich die Kassenzulassung oder die gesamte Arztpraxis inklusive Inventar und Patientenstamm gekauft werden sollte. Nunmehr entfällt die Umsatzsteuerbefreiung dann, wenn ausschließlich die Kassenzulassung veräußert wird. Vorher wurde der Verkauf einer Kassenzulassung als Lieferung eines immateriellen Wirtschaftsguts angesehen und war somit umsatzsteuerbefreit. Nunmehr gilt, nur wenn eine Arztpraxis als Ganzes verkauft wird, kann die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 1 Abs. 1a UStG erlangt werden. Das bedeutet, dass der Verkäufer und der Käufer in einem Praxisübernahmevertrag, vertraglich die Übergabe der Kassenzulassung, also des Kassensitzes, des Patientenstamms und die Übernahme der Praxisausstattung regeln sollten.

Gibt es weitere Fallstricke bei der Übernahme einer Arztpraxis?

Einerseits kann der ausschließliche Kauf der Kassenzulassung umsatzsteuerpflichtig sein, der Kauf der übrigen Praxisbestandteile ist dagegen nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Leistungen des Arztes für seine Patienten, sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet, dass ein Arzt grundsätzlich Umsatzsteuer, welche er u.a. für den Kauf der Kassenzulassung zahlen muss, nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhält. Die Kosten für die Kassenzulassung dürfen steuerlich nicht abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass die Kosten für den Kauf der Kassenzulassung keine Betriebsausgabe werden. Hier liegt das Problem. Diese Kaufpreise mindern nicht die Steuerlast des Erwerbers.

Das heißt, ich muss den Kassensitz aus meinem versteuerten Einkommen bezahlen?

Ja, das heißt es.

Welche Erfahrungen haben Ihre Kunden mit einer Praxisübernahme in Berlin gemacht?

Um es ganz einfach zu sagen: Je gründlicher eine Praxisübernahme in Berlin vorbereitet ist, desto besser sind die Erfahrungen. Das gilt vor allem in Bezug auf die steuerlichen Aspekte einer Praxisübernahme in Berlin. Wer hier nicht aufpasst, kann kostspielige Fehler machen. Und wer sich gut beraten lässt, kann davon nur profitieren. Ich empfehle deshalb jedem, der über eine Praxisübernahme nachdenkt, Kontakt aufzunehmen und sich umfassend zu informieren.

Welche Alternative empfehlen Sie?

Als Steuerberater in Berlin-Charlottenburg mit viel Erfahrung auf dem Gebiet der steuerlichen Beratung bei Praxisübernahmen in Berlin und Brandenburg rate in der Regel dazu, nicht nur die Kassenzulassung zu kaufen, sondern die gesamte Praxis. Das ist unter steuerlichen Aspekten vorteilhaft. Denn die gesamten Anschaffungskosten für eine Praxis können steuerlich abgeschrieben werden. So kann das investierte Kapital steuerlich genutzt werden. Umsatzsteuerrisiken werden vermieden. Auch für den Verkäufer ist eine solche Lösung steuerlich zu empfehlen. Als Alternative zum Erwerb einer Einzelpraxis, kann sich der Jungmediziner an einer Berufsausübungsgemeinschaft beteiligen und von den Erfahrungen seiner Kollegen profitieren.

Zur Rettung missglückter Vertragsgestaltungen bietet sich die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG an. Dafür bedarf es allerdings zweier konkreter Voraussetzungen. Erstens: Der umsatzsteuerpflichtige Umsatz des Unternehmers (Arzt) muss im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro gelegen haben. Zweitens: Im laufenden Jahr wird der zu erwartende umsatzsteuerpflichtige Umsatz 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen. Wenn man bedenkt, dass die meisten ärztlichen Leistungen, vor allem Kassenleistungen, umsatzsteuerfrei sind, ist diese Variante oft möglich. Einnahmen aus den IGeL-Leistungen, Wellness-Leistungen und Gutachten werden immer wichtiger. Diese sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Deshalb kommt es auch bei dieser Option immer auf die Details im Einzelfall an.

ch rate allen Ärzten und Zahnärzten deshalb, sich vor der Entscheidung über den Kauf oder Verkauf der Arzt- oder Zahnarztpraxis von einem Steuerberater informieren zu lassen. So können finanzielle Verluste bei einer Praxisübernahme in Berlin oder Brandenburg vermieden werden.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Lasse.
Das Interview führte Kai Kruel.

Video: Interview mit Steuerberater Erik Lasse in Berlin zum Thema Steuerberatung für Ärzte und Zahnärzte
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Der Autor

Erik Lasse –
Steuerberatung für Heilberufe in Berlin Charlottenburg

Bei uns sind Sie in guten Händen, denn unsere Erfahrung aus über einem Jahrzehnt in den Bereichen Steuerberatung, Unternehmensplanung und der betriebswirtschaftlichen Beratung stellen wir in den Dienst Ihres Unternehmens.

Wir haben unseren Tätigkeitschwerpunkt auf die kompetente Betreuung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Pflegediensten und heilberuflich Selbständigen gelegt, denn wir sind mit den besonderen Bedürfnissen und Wünschen dieser Berufsgruppen bestens vertraut.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zukünftig als Experte bei der wirtschaftlichen Optimierung Ihres Betriebs zur Seite zu stehen.

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Steuerberatung Erik Lasse

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Redaktion: Kai Kruel

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